Nicht die Selbstverwaltung der Gesetzgeber ist es
Barendorf [ENA] Einer Studie von A.T. Kearney zu Folge wurden in 2010 im öffentlichen deutschen Gesundheitssystem 40,4 Milliarden Euro für Verwaltung ausgegeben. Das entspräche einer 23 prozentigen Verwaltungskostenquote. In deutschen Industrieunternehmen wären 6,1 Prozent üblich. Mehr als zwei Drittel dieser Kosten würden durch die gesetzlichen Krankenkassen verursacht. Prof. Dr. Lauterbach gibt der Selbstverwaltung die Schuld.
A.T.Kearney behauptet, es gäbe insgesamt ein Einsparvolumen von mindestens 13 Milliarden Euro. Das seien Ergebnisse einer unabhängigen und eigenfinanzierten Studie. Es wären im Juni und August 2011 rund 6.000 Leistungserbringer befragt worden. Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Aufsichtsrat der Rhön-Klinikum AG, meinte dazu in der Süddeutschen Zeitung, dass diese Zahlen durchaus realistisch sind und sagte: "Wir haben uns zu lange von der Selbstverwaltung auf der Nase rumtanzen lassen, anstatt den Bürokratieknoten zu durchschlagen." Mit Verlaub, Herr Professor, das ist eine falsche Schuldzuweisung und eines Fachmanns nicht würdig.
Es sind doch der Gesetzgeber und die Ministerialbürokratie, die Krankenkassen und Leistungserbringer zu immer mehr Bürokratie treiben. Wer paukte denn den Gesundheitsfonds mit dem morbiditätsorientierten Risiko-Stuktur-Ausgleich als Bemessung der Mittelzuweisungen an die Krankenkassen durch? Etwa die Selbstverwaltung, die dagegen Sturm lief? Seither müssen die Krankenkassen laufend viele Millionen Versicherte in rund fünfeinhalb Tausend Risiko-Struktur-Ausgleich-Zellen mit den detaillierten Leistungsausgaben erfassen. Das Erwerbseinkommen aller Mitglieder, soweit es für die Beitragszahlung maßgeblich ist. muss gemeldet werden. Die Versicherten sind laufend nicht nach Köpfen sondern nach Versichertentagen zu melden. Warum das alles?
Damit für jede RSA-Zelle der bundesweite Durchschnitt der Ausgaben pro Versichertentag, die sogenannten standardisierten Leistungsausgaben, berechnet werden können. Heute werden im Risiko-Struktur-Ausgleich 80 Krankheitsbilder erfasst. Meines Wissens fordern sie, Herr Prof. Dr. Lauterbach, dass in den Risiko-Struktur-Ausgleich alle Krankheiten einbezogen werden sollen. Die Folge wäre eine gigantische Erweiterung der Bürokratie oder etwa nicht? Weil die die Krankenkassen durchführen müssten, wäre daran dann auch wieder die Selbstverwaltung schuld?
Viele ähnliche Beispiele ließen sich anschließen, wie z.B. die Erfassung und Auswertung von 600 Millionen Rezepten, die für die Festbetragsregelung nötig ist oder die gesetzgeberischen Vorgaben für GmbH-Gründungen mit riesen Ausschüssen und Beiräten zur Gestaltung der Gesundheitskarte. Wer hinter die Kulissen schaut, der kann feststellen, dass das Bundesgesundheitsministerium und der Gesetzgeber mit immer mehr und immer noch detaillierteren Vorschriften das Geschehen in den gesetzlichen Krankenkassen bestimmt. Das führt seit vielen Jahren zu einer fortschreitenden Entmachtung der Selbstverwaltung. Die Einrichtung des GKV-Spitzenverbandes und Abschaffung der Verbände der Kassenarten ist dafür so ein Beispiel.
Der kann erkennen, dass die Bundesregierung die Krankenkassen in immer größerem Umfang zum Organisieren, zur Kontrolle und zur Bezahlung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus der Gesundheitspolitik missbraucht, bis hin zur Prävention durch Schaffung eines gesünderen Wohn- und Arbeitsumfeldes. In Bezug auf die Bürokratie muss gesagt werden, dass sich der Gesetzgeber nicht an Einzelwerten orientieren kann, sondern stets Durchschnittsdaten zur Beurteilung braucht. Die gibt es aber nicht ohne bürokratischen Aufwand. Schon garnicht in einer so vielseitigen und so umfangreichen Branche wie das Gesundheitswesen mit rund 290.000 Leistungserbringern, bei 1,5 Milliarden Diagnosen und etwa 480.000 Behandlungsfällen jährlich.
Der Gesetzgeber kann die Folgen seiner Gesetze und Rechtsverordnungen nicht beherrschen, weil alle Akteure im Gesundheitswesen selbständig handeln können. Folglich kann er nicht selbst dafür sorgen, dass die von ihm gewünschten Folgen auch tatsächlich erreicht werden. Es dauert einige Zeit bis sie erkennbar werden und dafür sind viele Erfassungen, Meldungen und Auswertungen, meist statistischer Natur notwendig. Wenn die Ergebnisse dann nicht wunschgemäß sind, folgen weiter Gesetze mit dem Ziel, die ursprünglich gewollten Ergebnisse doch noch zu erreichen. Darum jagt eine Jahrhundert-Reform die andere. Fast Täglich gibt es neue Rechtsverordnungen und Vorgaben. Das alles wuchert wie ein Krebsgeschwür.
Anscheinend ist die Schmerzschwelle, die bekanntlich zum Undenken führt, noch längst nicht erreicht. Es reicht anscheinend noch immer aus, die Selbstverwaltung zu skandalisieren. So produziert man die Begründung für weitere staatliche Eingriffe. Und was ist da besser geeignet als eine Studie über zu viel und zu teure Bürokratie. Außerdem hat sich die Öffentlichkeit längst daran gewöhnt, dass immer und für alles die Krankenkassen verantwortlich sind, niemals der Gesetzgeber. Hoffentlich geht das nicht mehr lange so weiter. Vielleicht gibt es einmal eine Bürgerinitiative, die hinterfragt, was denn die Politiker in Abhängigkeit von sogenannten Sachverständigen im Gesundheitwesen alles treiben. Zeit wärs!




















































