Pflegegeldbegutachtung durch diplomierte Pflegefachkräfte
Wien [ENA] Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegebedarfes ist im Pflegegeldsystem ein zentraler Punkt. Der Österreichische Gesundheits - Krankenpflegeverband (ÖGKV) hat in diesem Zusammenhang das Fehlen der Pflegeperspektive wiederholt kritisiert, da bis dato der pflegebedingte Mehraufwand ausschließlich von MedizinerInnen befundet wurde. Das soll nun in Österreich anders werden ab den 01.01.2012!
Es werden diplomierte Pflegefachkräfte Erhöhungsanträge für Pflegegeld ab einem monatlichen Pflegebedarf von 180 Stunden begutachten. Dies wird in Form von Hausbesuchen, sowohl in der häuslichen, als auch in Langzeitpflegeeinrichtungen erfolgen. Voraussetzungen dafür sind eine abgeschlossenen Berufsausbildung für den Gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege, Kenntnisse der Pflegegeldeinstufungsverordnung und mindestens drei Jahre praktische Berufserfahrung in der Pflege von Menschen mit chronischen Erkrankungen. Darüber hinaus bieten die GutachterInnen Pflegefachberatung für die Antragsteller und deren pflegende Angehörige an.
"Ziel ist es, praktische Unterstützung für die Bewältigung krankheitsbedingter Einschränkungen von Pflegeexperten zur Verfügung zu stellen. Die individuell abgestimmte Hilfe zur Selbsthilfe soll möglichst lange eine weitgehende Unabhängigkeit der Pflegebedürftigen unterstützen", meint Ursula Frohner, Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV). Die Einbindung der Pflegefachkräfte in das Pflegegeldeinstufungsverfahren ist ein wichtiger Schritt für die Bedarfsorientierung in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Darüber hinaus ist die gezielte Pflegefachberatung eine wesentliche Unterstützung für pflegende Angehörige.




















































