Sonntag, 20.05.2012 20:19 Uhr

Menschenrechte und Demokratie

Verfasser: Simone Mayer - europarl Brüssel/Wien, 17.10.2011, 07:40 Uhr
Presse-Ressort von: Simone Mayer Bericht 4048x gelesen

Brüssel/Wien [ENA] Menschenrechte, Demokratie und andere Schlüsselelemente Verantwortungsvoller Staatsführung. Verantwortungsvolle Staatsführung in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und umweltpolitischer Hinsicht ist von entscheidender Bedeutung für eine breitenwirksame und nachhaltige Entwicklung. Die EU-Unterstützung für verantwortungsvolle Staatsführung sollte in allen Partnerschaften eine zentralere Rolle einnehmen.

Insbesondere durch Anreize zu ergebnisorientierten Reformen und eine Ausrichtung auf Verpflichtungen der Partner in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie zur Erfüllung der Anforderungen und Bedürfnisse der Bevölkerung. Da langfristige Fortschritte nur durch interne Kräfte hervorgebracht werden können, sollte ein Ansatz verfolgt werden, der auf einem politischen und strategischen Dialog mit allen Beteiligten beruht. Der Umfang und die Zusammenstellung der Hilfsmaßnahmen hängt von der jeweiligen Situation des Landes und unter anderem auch von ihrer Fähigkeit zur Durchführung von Reformen ab.

Die Förderung verantwortungsvoller Staatsführung kann in Form von Programmen oder projektbasierten Maßnahmen zur Unterstützung von Akteuren oder Prozessen auf lokaler, nationaler oder sektoraler Ebene erfolgen. Allgemeine Budgethilfe durch die EU sollte in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten an die Lage in Bezug auf die Staatsführung und an einen politischen Dialog mit dem Partnerland geknüpft werden. Vernachlässigt ein Land seine Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie, so sollte die EU enger mit nichtstaatlichen Akteuren und lokalen Behörden zusammenarbeiten und auf Instrumente zurückgreifen, die gewährleisten, dass die Armen im Land die nötige Hilfe erhalten.

Gleichzeitig sollte die EU den Dialog mit den Regierungen und nichtstaatlichen Akteuren fortsetzen. In bestimmten Fällen wird eine striktere Konditionalität angezeigt sein. Die Ausrichtung auf Ergebnisse und gegenseitige Verantwortung bedeutet aber nicht, dass die EU fragile Situationen vernachlässigen wird, bei denen die Wirkung länger auf sich warten lässt und schwieriger zu messen ist. Die EU sollte Ländern, die sich in einer fragilen Situation befinden, helfen, funktionierende und verlässliche Organe zu errichten, die grundlegende Dienstleistungen erbringen und zur Armutsminderung beitragen. Über Budgethilfe für solche Länder sollte unter Abwägung von Nutzen, Kosten und Risiken auf Einzelfallbasis entschieden werden.

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