Sonntag, 20.05.2012 19:55 Uhr

Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass

Verfasser: Freistätter Gerhard Wien, 03.01.2012, 12:08 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Mixed News +++ Bericht 2111x gelesen

Wien [ENA] Seit Anfang September läuft eine gemeinsame Informationskampagne des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Inneres, um die Österreicherinnen und Österreicher auf das Auslaufen der Kindermiteintragung im Reisepass im Juni 2012 aufmerksam zu machen. Auch 2012 wird in Inseraten, Hörfunkspots sowie im Internet darüber informiert!

Aber spätestens ab Juni 2012 wird jedes Kind einen eigenen Reisepass für Auslandsreisen benötigt. "Im Juni 2012 verlieren alle noch bestehenden Kindermiteintragungen ihre Gültigkeit. Bereits jetzt sollten die Eltern daran denken, dass für die Urlaubsreise 2012 ihre Kinder eigene Reisepässe brauchen. Wer rechtzeitig und nicht erst kurz vor Urlaubsantritt beantragt, vermeidet so längere Wartezeiten bei den Passbehörden", sagte Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner.

Außenminister Dr. Michael Spindelegger erklärt dazu: "Mit dem Ende der Kindermiteintragung wird auch eine wichtige Maßnahme der EU im Kampf gegen den grenzüberschreitenden Kinderhandel realisiert. Das Prinzip 'ein Kindein Pass' dient also auch dem Schutz unserer Kinder." Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neue Miteintragung von Kindern und jeder - also auch jedes Kind - bekommt einen eigenen Reisepass mit Chip (Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip: 30 Euro). Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben noch bis 14. Juni 2012 gültig. Nach diesem Datum werden diese automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind bei einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass.

Die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass gilt bis zum darin gedruckten Ablaufdatum. Aus aktuellem Anlass erinnert das Innenministerium daran, dass auch innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums prinzipiell Reisedokumente - also entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis - mitzuführen sind. Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar .Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren und die Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Photos und Events Photos und Events Photos und Events
Info.